Beitragsordnung für den gemeinnützigen Sportverein JTVG-Fitness Coblenz e. V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Allgemeines
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Diese sind der regelmäßige Beitrag
(Jahresbeitrag), die Aufnahmegebühr und erforderlichenfalls außerordentliche Beiträge
(Umlagen).
§ 3 Mitgliedsbeiträge
1. Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt 50,00 € pro Kalenderjahr.
2. Der ermäßigte Beitragssatz für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre), Schüler, Auszubildende,
Studenten und Schwerbehinderte beträgt 40,00 € pro Kalenderjahr.
3. Der Beitrag für Mitglieder der Abteilung Volleyball beträgt 70,00 € pro Kalenderjahr (dies
betrifft nicht den ermäßigten Beitragssatz).
4. Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist bei Eintritt in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr
von 5,00 € zu entrichten.
5. Geht ein Aufnahmegesuch auf Mitgliedschaft im Verein beim Vorstand nach dem 01. Juli
eines Kalenderjahres ein, ist der halbe Mitgliedsbeitrag fällig.
6. Für die Teilnahme am Probetraining (bis zu maximal drei Trainingseinheiten) ist kein Beitrag
zu entrichten.
§ 4 Gästebeitrag
Personen, die nach dreimaligem Schnuppertraining weiterhin am Training teilnehmen möchten,
aber keine Vereinsmitglieder werden wollen, haben je Trainingseinheit einen Gästebeitrag von
2,- € zu entrichten.
§ 5 Umlagen
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des
Vereins können Umlagen erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und deren Höhe muss
von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 6 Beginn und Ende der Beitragspflicht, ruhende Beitragspflicht
1. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Neuaufnahme von Mitgliedern mit der
Mitgliedschaft gemäß § 4 der Satzung zur Zahlung fällig. Ansonsten ist die Zahlung des
Mitgliedsbeitrages spätestens bis zum 31. März auf das Vereinskonto vorzunehmen.
2. Anträge auf Aussetzen der Beitragspflicht ab einem Zeitraum von sechs Monaten sind
schriftlich unter Angabe des Zeitraumes beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand
entscheidet über den Antrag.
3. Endet die Mitgliedschaft - gleich aus welchem Grunde - erfolgt keine Rückerstattung des im
Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.
§ 7 Vereinskonto
IBAN DE46 8555 0000 1000 0126 50
§ 8 Veränderungen
1. Sollte sich der Status eines Mitgliedes ändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überbezahlter
Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr.
§ 9 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die
Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung
beschlossen wird.
Desweiteren gilt unser Hygienekonzept.
Göda, den 09. Februar 2023